Allgemeine Geschäftsbedingungen
Thomas Dimashki Digital Services
Stand: 04.10.2026 (Version 003)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs-, Hosting- und Wartungsleistungen (nachfolgend „Serviceverträge") zwischen
Thomas Dimashki
Thomas Dimashki Digital Services
c/o Autorenglück #74480, Albert-Einstein-Straße 47, 02977 Hoyerswerda, Deutschland
E-Mail: contact@selixweb.io
Telefon: +49 30 7566 5700
USt-IdNr.: DE454858523
(nachfolgend „Anbieter")
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde"), der einen Servicevertrag über die Plattform https://selixweb.io abschließt.
(2) Diese AGB gelten für Verbraucher und für Kunden, die nicht als Verbraucher handeln. Verbraucher ist, soweit deutsches Recht für die Einordnung maßgeblich ist, eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Als Nichtverbraucher werden in diesen AGB alle Kunden bezeichnet, die bei Abschluss des konkreten Vertrags nicht als Verbraucher handeln. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufleute oder andere gesetzlich bestimmte Kundengruppen gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Diese AGB regeln ausschließlich Serviceverträge (Webhosting, Wartung, individuelle Webentwicklung). Für die allgemeine Nutzung der Website und des Kundenportals gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(5) Der Anbieter unterliegt der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen und nicht erhoben.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die auf der Website des Anbieters dargestellten Leistungsbeschreibungen und Preise stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Interessensbekundung (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten:
a) Interessensbekundung (Letter of Intent): Der Kunde wählt einen Tarif sowie den gewünschten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) und übermittelt eine unverbindliche Interessensbekundung über die Plattform. Diese Interessensbekundung begründet noch keinen Vertrag und verpflichtet den Kunden nicht zur Zahlung.
b) Qualifikation und Vertragsangebot: Der Anbieter prüft die Interessensbekundung, klärt gegebenenfalls den Leistungsumfang mit dem Kunden und erstellt ein verbindliches Vertragsangebot als PDF-Dokument (nachfolgend „Vertragsdokument"). Das Vertragsdokument enthält die konkrete Leistungsbeschreibung, Preise und Laufzeitbedingungen sowie, soweit gesetzlich erforderlich, die auf den Kunden anwendbare Widerrufsbelehrung und das gesetzlich erforderliche Muster-Widerrufsformular. Der Anbieter unterzeichnet das Vertragsdokument vorab.
c) Vertragsannahme: Der Kunde nimmt das vom Anbieter unterzeichnete Vertragsdokument an, indem er es unterzeichnet – handschriftlich mit anschließender Übermittlung des unterzeichneten Dokuments an den Anbieter oder elektronisch über einen Signaturdienst – und es dem Anbieter zukommen lässt. Der Vertrag kommt mit Zugang des vom Kunden unterzeichneten Vertragsdokuments beim Anbieter zustande. Die Zahlung ist keine Voraussetzung für den Vertragsschluss.
d) Zahlung: Die im Vertragsdokument als bei Vertragsschluss fällig bezeichneten Beträge sind nach Vertragsschluss zu zahlen. Die Zahlung wird über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister abgewickelt.
e) Leistungsbeginn: Der Zeitpunkt des Leistungsbeginns ergibt sich aus dem Vertragsdokument (nach Eingang der bei Vertragsschluss fälligen Zahlung oder nach Ablauf der dort genannten Anzahl von Tagen). Soweit einem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht und die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, beginnt sie nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt beziehungsweise hierzu ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Antwortet der Kunde auf Rückfragen des Anbieters im Rahmen der Qualifikation nicht innerhalb einer angemessenen Frist, wird die Interessensbekundung als zurückgenommen behandelt. Eine Zahlungspflicht entsteht nicht.
(4) Der Kunde hat bis zur Unterzeichnung des Vertragsdokuments jederzeit die Möglichkeit, die Interessensbekundung kostenfrei zurückzuziehen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter bietet verwaltete Website-Pakete in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Webhosting und Wartung an. Das vom Kunden gewählte Paket und dessen Leistungsumfang sind im individuellen Vertragsdokument festgelegt.
(2) Der Servicevertrag umfasst zwei rechtlich unterschiedliche Leistungskomponenten:
a) Werkvertragliche Leistungen (§§ 631 ff. BGB): Einmalige Leistungen wie Ersteinrichtung (Setup), individuelles Webdesign, kundenspezifische Entwicklungsarbeiten und Konfiguration. Diese Leistungen sind auf die Herstellung eines bestimmten Werkes gerichtet.
b) Dienstvertragliche Leistungen (§§ 611 ff. BGB): Laufende Leistungen wie Webhosting, Wartung, technischer Support und Betrieb der Webpräsenz. Diese Leistungen werden dauerhaft und kontinuierlich erbracht.
(3) Der Anbieter stellt je nach Vertrag eine oder zwei Umgebungen bereit:
a) Abnahmeumgebung (UAT): Eine Vorabumgebung, in der der Kunde den Fortschritt einsehen und kommentieren kann. Der Beginn der Leistungserbringung richtet sich nach der tatsächlichen Aufnahme projektbezogener Tätigkeiten durch den Anbieter; die Bereitstellung der Abnahmeumgebung ist nicht Voraussetzung für den Leistungsbeginn.
b) Produktionsumgebung: Die für den Endnutzer erreichbare, öffentlich zugängliche Webpräsenz.
(4) Der Anbieter betreibt die Hosting-Infrastruktur. Einzelheiten zu Hosting, Verfügbarkeit und etwaigen Service Levels werden ausschließlich im Vertragsdokument vereinbart.
(5) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Anbieter schuldet keine eigene Zahlungsinfrastruktur.
(6) Soweit Leistungen gegenüber einem Verbraucher als digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen im Sinne der §§ 327 ff. BGB oder als Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte im Sinne des § 650 Abs. 2 BGB einzuordnen sind, gelten die hierfür zwingenden gesetzlichen Sondervorschriften. Bei einem Verbrauchervertrag nach § 650 Abs. 2 BGB treten insbesondere hinsichtlich der Mängelrechte die §§ 327 ff. BGB an die Stelle der §§ 633 bis 639 BGB; § 640 BGB findet insoweit keine Anwendung.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise gemäß dem Vertragsdokument. Der Anbieter unterliegt der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG; Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Auf allen Rechnungen wird der Hinweis „Umsatzsteuer wird gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben" ausgewiesen.
(2) Die Vergütung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
a) Einmaliges Setup-Entgelt: Die Fälligkeit richtet sich nach dem im Vertragsdokument vereinbarten Zahlungsplan. Gegenüber Verbrauchern werden Voraus- und Abschlagszahlungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt. Soweit § 632a BGB anwendbar ist, richten sich Abschlagszahlungen nach dem Wert der vertragsgemäß erbrachten und geschuldeten Leistungen.
b) Laufendes Entgelt (monatlich oder jährlich): Fällig jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums. Bei monatlicher Abrechnung monatlich im Voraus, bei jährlicher Abrechnung für den gesamten Jahreszeitraum im Voraus.
c) Einmalige Zusatzleistungen (Add-ons): Die Fälligkeit richtet sich nach dem Vertragsdokument. Soweit es sich gegenüber einem Verbraucher um eine Werkleistung handelt, gelten für Voraus- und Abschlagszahlungen die gesetzlichen Grenzen entsprechend Buchstabe a.
d) Laufende Zusatzleistungen (Add-ons): Fällig gemeinsam mit dem laufenden Entgelt.
e) Individuelle Werkleistungen: Werden nach Aufwand zu dem im Vertragsdokument vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde stellt die ordnungsgemäße Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels sicher.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Anbieter kann nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang aussetzen (Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB). Die Aussetzung der Leistung befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
(5) Überschreitungen des im Tarif enthaltenen Trafficvolumens werden gemäß § 13 dieser AGB gesondert abgerechnet.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Monatliche Abrechnung
(1) Bei monatlicher Abrechnung hat der Vertrag eine Erstlaufzeit von einem Monat. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Die Kündigung kann jederzeit erklärt werden und wird mit Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.
Jährliche Abrechnung
(2) Bei jährlicher Abrechnung hat der Vertrag eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten. Die Kündigung kann jederzeit — auch während der Erstlaufzeit — erklärt werden und wird mit Ablauf des laufenden zwölfmonatigen Abrechnungszeitraums wirksam. Nach Ablauf der Erstlaufzeit geht der Vertrag in eine monatliche Fortführung zum jeweils geltenden Monatspreis über; ab diesem Zeitpunkt gilt Absatz 1.
(3) Die Regelung in Absatz 2 entspricht den Anforderungen des § 309 Nr. 9 BGB: Die Erstlaufzeit überschreitet nicht zwei Jahre, nach der Erstlaufzeit erfolgt keine stillschweigende Verlängerung um eine erneute feste Laufzeit, und es besteht keine Kündigungsfrist — die Kündigung wird stets zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.
Kündigungsform
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann per E-Mail an contact@selixweb.io oder über das Kundendashboard erfolgen.
(5) Kündigungsschaltfläche (§ 312k BGB, soweit anwendbar): Soweit § 312k BGB anwendbar ist, stellt der Anbieter auf der Website eine ständig verfügbare, unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche mit einer gesetzlich zulässigen eindeutigen Beschriftung sowie die gesetzlich erforderliche Bestätigungsseite und Bestätigungsschaltfläche bereit. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung unverzüglich auf elektronischem Wege in Textform. Die gesetzlich erforderliche Kündigungsmöglichkeit wird nicht ausschließlich hinter einem Login im Kundendashboard bereitgestellt.
Außerordentliche Kündigung
(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug ist;
b) der Kunde wiederholt und trotz Abmahnung gegen die Nutzungsrichtlinie (§ 12) verstößt;
c) der Anbieter die vereinbarte Leistung über einen Zeitraum von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen nicht erbringt, ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt;
d) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
Einvernehmliche vorzeitige Beendigung (nur Jahresverträge)
(7) Während einer laufenden jährlichen Vertragslaufzeit können die Parteien eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung vereinbaren, wenn ein berechtigtes Interesse des Kunden vorliegt (z. B. Geschäftsaufgabe, behördliche Anordnung zur Einstellung der Webpräsenz). Diese Regelung stellt eine Kulanzlösung dar und begründet keinen Rechtsanspruch.
a) Ab dem Zeitpunkt der Einigung werden dem Kunden zwei weitere Monate zum anteiligen Jahrespreis berechnet.
b) Der verbleibende Betrag des im Voraus gezahlten Jahresentgelts wird dem Kunden erstattet.
c) Beispiel: Jahreslaufzeit 16.05.2026 bis 15.05.2027, einvernehmliche Beendigung am 13.12.2026 — Berechnung bis 15.02.2027, Erstattung der verbleibenden drei Monate (16.02. bis 15.05.2027).
(8) Absatz 7 findet keine Anwendung, wenn eine Partei ein gesetzliches Recht zur sofortigen Beendigung hat (insbesondere § 314 BGB oder § 648a BGB). Gesetzliche Kündigungsrechte gehen vertraglichen Regelungen vor.
§ 6 Preisanpassung
Jährliche Anpassung nach Verbraucherpreisindex
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die laufenden Entgelte einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt (Destatis), anzupassen. Maßgeblich ist die prozentuale Veränderung des VPI im Vergleich der letzten zwölf Monate vor der Anpassung.
(2) Die Preisanpassung erfolgt symmetrisch: Sinkt der VPI, wird die Preissenkung gleichermaßen an den Kunden weitergegeben.
(3) Bei Verträgen mit jährlicher Abrechnung wird die Anpassung erst zu Beginn der nächsten Vertragslaufzeit wirksam. Eine Preiserhöhung innerhalb einer laufenden jährlichen Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
Außerordentliche Kostenanpassung
(4) Bei nachweisbaren, erheblichen Veränderungen (Erhöhungen oder Senkungen) der Infrastrukturkosten des Anbieters, die über die VPI-Anpassung hinausgehen, ist eine zusätzliche verhältnismäßige Anpassung zulässig. Als Infrastrukturkosten gelten insbesondere:
a) Hosting- und Cloud-Dienste (z. B. Cloudflare, Supabase);
b) E-Mail-Dienste (z. B. Migadu);
c) Zahlungsabwicklung (z. B. Stripe-Gebühren);
d) Domain- und SSL-Kosten.
(5) Die außerordentliche Kostenanpassung darf nur den auf den einzelnen Kunden entfallenden proportionalen Anteil der tatsächlichen Kostenveränderung widerspiegeln (Gesamtkostenveränderung geteilt durch die Anzahl der aktiven Kunden im betroffenen Tarif). Eine Doppelberücksichtigung von Kostensteigerungen, die bereits durch die jährliche VPI-Anpassung abgedeckt sind, ist unzulässig.
(6) Kostensenkungen werden gleichermaßen wie Kostenerhöhungen an den Kunden weitergegeben.
Ankündigung und Sonderkündigungsrecht
(7) Jede Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (E-Mail) angekündigt. Die Ankündigung enthält den bisherigen und den neuen Preis sowie die Grundlage der Anpassung (VPI-Entwicklung oder Nachweis der Kostenveränderung).
(8) Dem Kunden steht bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Sonderkündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform erklärt werden. Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Preiserhöhung wirksam geworden wäre; bis dahin gilt der bisherige Preis. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, gilt die Preisanpassung als genehmigt.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern stehen die gesetzlichen Widerrufsrechte nach dem jeweils anwendbaren Recht zu. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union beträgt die Widerrufsfrist für die hier angebotenen Fernabsatz-Dienstleistungen grundsätzlich vierzehn Tage; Einzelheiten, Belehrung, Form und Rechtsfolgen richten sich nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Diese AGB begründen kein eigenständiges oder zusätzliches vertragliches Widerrufsrecht. Soweit deutsches Widerrufsrecht anwendbar ist, richtet sich das Widerrufsrecht insbesondere nach §§ 312g, 355 ff. BGB; ausschließlich in diesem Fall gilt die Widerrufsbelehrung nach § 8 dieser AGB.
(2) Kunden, die bei Vertragsschluss nicht als Verbraucher handeln, steht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nicht zu. Für diese Kunden gelten insbesondere die vertraglichen Kündigungsregelungen gemäß § 5 dieser AGB sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte.
(3) Soweit deutsches Widerrufsrecht anwendbar ist, erlischt das Widerrufsrecht bei fortlaufenden Dienstleistungen nicht allein dadurch, dass die Leistungserbringung während der Widerrufsfrist beginnt. Ein vorzeitiges Erlöschen richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach § 356 Abs. 5 und 6 BGB. Soweit auf das Widerrufsrecht anderes Recht anwendbar ist, richten sich der Beginn der Leistungserbringung, ein etwaiger Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts ausschließlich nach diesem Recht.
(4) Soweit deutsches Widerrufsrecht anwendbar ist und die Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung auf Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, wird der Verbraucher vor Beginn der Leistungserbringung gesondert um folgende Erklärung gebeten:
„Ich verlange ausdrücklich und stimme ausdrücklich zu, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen Wertersatz schulden kann, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ich bestätige außerdem meine Kenntnis davon, dass mein Widerrufsrecht bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt, wenn der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist aufgrund meiner ausdrücklichen Zustimmung mit der Leistungserbringung begonnen hat.“
Die Erklärung ist vom Verbraucher gesondert und aktiv abzugeben. Soweit anderes Recht auf das Widerrufsrecht anwendbar ist, wird ausschließlich die nach diesem Recht erforderliche Erklärung verwendet.
(5) Widerruft der Verbraucher nach Beginn der Leistungserbringung, besteht ein Anspruch des Anbieters auf Wertersatz nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Soweit deutsches Recht maßgeblich ist, richtet sich der Wertersatz insbesondere nach § 357a BGB.
(6) Art und Höhe eines etwaigen Wertersatzanspruchs bestimmen sich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Eine hiervon abweichende pauschale Berechnung wird nicht vereinbart.
(7) Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgen Rückzahlungen nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
(8) Soweit für den Vertrag die gesetzlichen Anforderungen an eine elektronische Widerrufsfunktion gelten, stellt der Anbieter diese während des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereit.
§ 8 Widerrufsbelehrung nach deutschem Recht
Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich, soweit auf das Widerrufsrecht dieses Vertrags deutsches Recht anwendbar ist und dem Verbraucher danach ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zusteht. Sie begründet kein eigenständiges vertragliches Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Thomas Dimashki, handelnd unter Thomas Dimashki Digital Services, c/o Autorenglück #74480, Albert-Einstein-Straße 47, 02977 Hoyerswerda, Deutschland, Telefon: +49 30 7566 5700, E-Mail: contact@selixweb.io) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://selixweb.io/withdrawal ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 9 Muster-Widerrufsformular (nur bei Anwendung des § 8)
Das nachfolgende Muster-Widerrufsformular wird ausschließlich für Verträge bereitgestellt, auf die § 8 dieser AGB Anwendung findet. Es begründet kein eigenständiges oder zusätzliches vertragliches Widerrufsrecht.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Thomas Dimashki
Thomas Dimashki Digital Services
c/o Autorenglück #74480, Albert-Einstein-Straße 47, 02977 Hoyerswerda, Deutschland
E-Mail: contact@selixweb.io
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
— Bezeichnung der Dienstleistung: ______________________
— Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________
— Name des/der Verbraucher(s): ______________________
— Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________
— Datum: ______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 10 Werkvertrag und individuelle Leistungen
(1) Individuelle Projektleistungen, insbesondere individuelles Webdesign, kundenspezifische Entwicklung und Konfiguration, unterliegen, soweit deutsches Recht anwendbar ist, grundsätzlich dem Werkvertragsrecht. Soweit bei einem Verbrauchervertrag die Voraussetzungen des § 650 Abs. 2 BGB oder der §§ 327 ff. BGB erfüllt sind, gelten jedoch die dort vorgesehenen Sonderregelungen. Insbesondere finden in den von § 650 Abs. 2 BGB erfassten Fällen die §§ 633 bis 639 BGB und § 640 BGB auf die betroffenen digitalen Leistungen keine Anwendung.
(2) Der Stundensatz für individuelle Werkleistungen ergibt sich wie im Vertragsdokument vereinbart.
(3) Kündigung individueller Werkleistungen (§ 648 BGB): Soweit deutsches Recht auf die Werkleistung anwendbar ist, kann der Kunde den Werkvertrag bis zur Vollendung jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach § 648 Satz 2 und 3 BGB. Eine hiervon zugunsten des Kunden abweichende pauschale Begrenzung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs wird nicht vereinbart. Zwingende abweichende Vorschriften des jeweils anwendbaren Verbraucherrechts bleiben unberührt.
(4) Der Anbieter führt für jedes Projekt eine interne Zeiterfassung, soweit dies zur Dokumentation der Leistungserbringung erforderlich oder zweckmäßig ist.
§ 11 Setup-Entgelt
(1) Das einmalige Setup-Entgelt deckt die erstmalige Einrichtung der Webpräsenz, einschließlich Serverbereitstellung, Domaineinrichtung, Erstkonfiguration und gegebenenfalls initiales Design. Die Fälligkeit richtet sich nach § 4 Abs. 2 Buchstabe a dieser AGB und dem im Vertragsdokument vereinbarten Zahlungsplan.
(2) Während einer anwendbaren gesetzlichen Widerrufsfrist: Widerruft der Verbraucher wirksam, richtet sich ein etwaiger Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften des auf das Widerrufsrecht anwendbaren Rechts. Soweit deutsches Recht maßgeblich ist, gilt insbesondere § 357a BGB. Eine abweichende pauschale Berechnung wird nicht vereinbart.
(3) Nach Ablauf oder Erlöschen eines Widerrufsrechts: Nach Ablauf oder Erlöschen eines anwendbaren Widerrufsrechts beziehungsweise soweit kein solches Widerrufsrecht besteht, richten sich Vergütung, Kündigungsfolgen und etwaige Rückzahlungsansprüche hinsichtlich der Setup-Leistung nach § 10 dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 12 Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use)
(1) Die vom Anbieter bereitgestellte Webpräsenz darf ausschließlich für den im Vertragsdokument vereinbarten Zweck genutzt werden. Insbesondere ist die Nutzung der Webpräsenz für folgende Zwecke untersagt:
a) als Bild-Hosting-Dienst (Einbindung von Bildern durch Dritte, sogenanntes Hotlinking);
b) als Datei-Hosting- oder Datei-Sharing-Plattform;
c) als CDN-Quelle (Content Delivery Network) für Drittanwendungen;
d) für Kryptowährungs-Mining oder sonstige rechenintensive Hintergrundprozesse;
e) für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, insbesondere nach deutschem Strafrecht oder dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
(2) Durchsetzung: Bei Verstößen gegen diese Nutzungsrichtlinie gilt folgendes Eskalationsverfahren:
a) Abmahnung: Der Anbieter setzt den Kunden schriftlich über den Verstoß in Kenntnis und räumt eine angemessene Abhilfefrist von mindestens sieben Tagen ein.
b) Drosselung oder Sperrung: Bleibt die Abhilfe innerhalb der Frist aus, ist der Anbieter berechtigt, den Dienst vorübergehend zu drosseln oder zu sperren.
c) Außerordentliche Kündigung: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB berechtigt.
(3) Durch zweckwidrige Nutzung verursachter Mehrverbrauch an Trafficvolumen wird unabhängig vom im Tarif enthaltenen Volumen nach der geltenden Überschreitungsgebühr gemäß § 13 abgerechnet.
§ 13 Trafficvolumen und Überschreitung
(1) Im monatlichen Entgelt ist das im Vertragsdokument vereinbarte Datenübertragungsvolumen (Traffic) pro Kalendermonat enthalten.
(2) Bei Überschreitung des enthaltenen Transfervolumens wird die im Vertragsdokument vereinbarte Überschreitungsgebühr berechnet. Die Abrechnung erfolgt im nachfolgenden Abrechnungszeitraum oder als gesonderte Rechnung.
(3) Das Transfervolumen wird serverseitig (CDN-basiert) gemessen. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage Auswertungen zum Trafficverbrauch zur Verfügung.
(4) Der Kunde wird automatisch benachrichtigt, wenn die vom Anbieter festgelegten Benachrichtigungsschwellen des enthaltenen Transfervolumens erreicht werden.
(5) Bei dauerhafter Überschreitung des enthaltenen Volumens (drei oder mehr aufeinanderfolgende Monate) kann der Anbieter dem Kunden einen Tarifwechsel empfehlen. Eine Drosselung des Dienstes wegen Überschreitung des Trafficvolumens erfolgt nicht; eine Drosselung bleibt Verstößen gegen die Nutzungsrichtlinie (§ 12) vorbehalten.
§ 14 Tarifwechsel
Wechsel von monatlich zu jährlich (Upgrade)
(1) Ein Wechsel von monatlicher zu jährlicher Abrechnung ist jederzeit möglich. Der Kunde verpflichtet sich mit dem Wechsel zu einer neuen zwölfmonatigen Vertragslaufzeit zum Jahrespreis. Nicht genutzte Tage des laufenden Monats werden anteilig als Gutschrift auf die Jahreszahlung angerechnet. Der Wechsel wird durch eine Vertragsergänzung dokumentiert und dem Kunden per E-Mail bestätigt.
Wechsel von jährlich zu monatlich (Downgrade)
(2) Ein Wechsel von jährlicher zu monatlicher Abrechnung ist während der laufenden zwölfmonatigen Vertragslaufzeit nicht möglich, da sich der Kunde für diese Laufzeit verbindlich verpflichtet hat. Nach Ablauf der zwölfmonatigen Erstlaufzeit geht der Vertrag automatisch in die monatliche Fortführung zum Monatspreis über (§ 5 Abs. 2). Der Kunde kann sich zu jedem Zeitpunkt erneut für eine jährliche Laufzeit zum Jahrespreis entscheiden.
§ 15 Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung
(1) Für werkvertragliche Leistungen gelten, soweit deutsches Recht anwendbar ist und § 650 Abs. 2 BGB nicht eingreift, die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts. Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte oder über die Herstellung digitaler Produkte richten sich Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Mängelrechte, soweit gesetzlich vorgesehen, nach §§ 327 ff. BGB.
(2) Für sonstige dienstvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften und die im Vertragsdokument vereinbarten Leistungsanforderungen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, insbesondere § 377 HGB, bleiben unberührt.
Haftung
(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(4) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(5) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütungen begrenzt, mindestens jedoch auf den Betrag von 350,00 EUR.
(6) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(7) Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 5 und 6 gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei der Übernahme einer Garantie.
(8) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Kundendaten, soweit der Kunde es unterlassen hat, zumutbare eigene Datensicherungen durchzuführen. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass regelmäßige eigene Datensicherungen ratsam sind.
(9) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 16 Geistiges Eigentum
(1) Vorbestehende Rechte: Jede Partei behält die Rechte an ihren vorbestehenden geistigen Eigentumsrechten (z. B. Quellcode-Frameworks des Anbieters, Inhalte und Marken des Kunden). Der Vertrag bewirkt keine Übertragung vorbestehender Rechte.
(2) Im Rahmen des Vertrags erstellte Inhalte: Soweit der Anbieter an individuell für den Kunden erstellten urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen Rechte innehat, räumt er dem Kunden nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung die zur vertragsgemäßen Nutzung der vereinbarten Webpräsenz erforderlichen Nutzungsrechte ein. Art, Umfang, räumliche und zeitliche Reichweite richten sich nach dem Vertragszweck und etwaigen Regelungen im Vertragsdokument. Vorbestehende Rechte, Frameworks, Bibliotheken, Templates, Standardkomponenten, Werkzeuge und allgemeines Know-how des Anbieters sind hiervon nicht umfasst.
(3) Nutzungsrecht des Anbieters: Der Anbieter erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
(4) Referenzrecht: Der Anbieter ist berechtigt, die für den Kunden erstellte Webpräsenz als Referenz in seinem Portfolio zu nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Der Widerspruch kann jederzeit formlos erklärt werden.
(5) Source-Code-Buyout: Der Anbieter kann dem Kunden aufgrund einer gesonderten Buyout-Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung den vereinbarten Quellcode einschließlich der vereinbarten Repository-Inhalte und Dokumentation herausgeben und hieran weitergehende, insbesondere ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte einräumen, soweit der Anbieter hierzu berechtigt ist. Umfang und Gegenstand des Buyouts sowie etwaige Übergangsleistungen werden in der Buyout-Vereinbarung festgelegt. Vorbestehende Frameworks, Bibliotheken, Templates, Standardkomponenten, Werkzeuge, allgemeines Know-how, nicht übertragbare Urheberpersönlichkeitsrechte sowie Rechte Dritter sind nur umfasst, soweit dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
§ 17 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://selixweb.io/legal/privacy-policy.
(3) Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Die Auftragsverarbeitung beginnt erst nach Abschluss dieses Vertrags und setzt für ihre gesamte Dauer dessen Fortbestand voraus.
(4) Der Anbieter setzt zur Erbringung seiner Leistungen Unterauftragsverarbeiter ein (z. B. Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister). Eine aktuelle Auflistung der Unterauftragsverarbeiter ist in der Datenschutzerklärung enthalten.
§ 18 Nachvertragliche Regelungen und Datenexport
Deaktivierung der Webpräsenz
(1) Mit dem wirksamen Ende des Vertrages (Ablauf des Abrechnungszeitraums nach Wirksamwerden der Kündigung) wird die Webpräsenz des Kunden unverzüglich offline genommen.
(2) Befindet sich der Kunde nach Durchlaufen des Mahnverfahrens gemäß § 4 Abs. 4 dieser AGB (erfolglose Mahnung mit angemessener Nachfrist) im Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Webpräsenz drei Tage nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Nachfrist offline zu nehmen. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
Datenexport und Datenrückgabe
(3) Art, Umfang, Formate und Fristen des kommerziellen Datenexports (Inhalte, Mediendateien, Datenbankauszüge) werden im individuellen Vertragsdokument geregelt.
(4) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Art. 28 DSGVO), richten sich Rückgabe und Löschung dieser Daten nach dem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(5) Zwingende gesetzliche Ansprüche eines Verbrauchers auf Bereitstellung von Inhalten nach Beendigung eines Vertrags über digitale Produkte bleiben unberührt. Soweit § 327p Abs. 3 BGB anwendbar ist, werden die dort erfassten Inhalte dem Verbraucher auf dessen Verlangen unentgeltlich, ohne Behinderung, innerhalb einer angemessenen Frist und in einem gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Die Regelungen zum kommerziellen Datenexport in den vorstehenden Absätzen schränken diesen gesetzlichen Anspruch nicht ein.
§ 19 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Vertragsperioden zu ändern, wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, geänderter Marktbedingungen oder Weiterentwicklung des Leistungsangebots erforderlich ist.
(2) Änderungen der AGB werden nicht durch einseitige Erklärung wirksam. Der Anbieter verzichtet ausdrücklich auf einen einseitigen Änderungsvorbehalt im Sinne des § 308 Nr. 4 BGB.
(3) Stattdessen gilt folgendes Verfahren:
a) Der Anbieter veröffentlicht die neue AGB-Version auf der Website und benachrichtigt alle aktiven Kunden per E-Mail über die Änderungen. Die Benachrichtigung enthält eine Gegenüberstellung der wesentlichen Änderungen.
b) Der Kunde wird aufgefordert, die neue AGB-Version aktiv zu akzeptieren.
c) Akzeptiert der Kunde die neue Version, gilt sie ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.
d) Lehnt der Kunde die neue Version ab oder reagiert nicht, gilt für ihn bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit die zuletzt akzeptierte AGB-Version. Spätestens bei der nächsten Vertragsverlängerung muss der Kunde die aktuelle AGB-Version akzeptieren, um den Vertrag fortzusetzen.
(4) Jede AGB-Version ist mit einem Versionskennzeichen und einem Wirksamkeitsdatum versehen. Die Zustimmung des Kunden zu einer bestimmten AGB-Version wird mit Zeitstempel und Versionskennzeichen protokolliert.
§ 20 Streitbeilegung
Gemäß § 36 VSBG: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für das Bestehen, den Umfang, die Frist, die Ausübung, das Erlöschen und die Rechtsfolgen eines gesetzlichen Widerrufsrechts eines Verbrauchers sowie die hierauf bezogenen gesetzlichen Informationspflichten wird keine Rechtswahl getroffen. Das insoweit anwendbare Recht bestimmt sich nach den gesetzlichen Kollisionsnormen. Im Übrigen darf die Rechtswahl bei Verbraucherverträgen, die in den Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) fallen, nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz zwingender Vorschriften des ohne Rechtswahl anwendbaren Rechts entzogen wird. Sonstige zwingende Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand (nur B2B): Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hoyerswerda. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Gerichtsstand (Verbraucher): Für Verbraucher gelten die gesetzlichen internationalen und örtlichen Zuständigkeitsregeln. Zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt. Eine Gerichtsstandsvereinbarung zu Lasten eines Verbrauchers wird nicht getroffen.
(4) Textform: Soweit diese AGB die Textform verlangen (§ 126b BGB), genügt insbesondere E-Mail, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Unwirksame AGB-Bestimmungen: Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Individuelle Vertragsabreden und Vertragsänderungen: Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Beweiszwecken in Textform dokumentiert werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(7) Vertragssprache und Sprachfassungen: Vertragssprache ist Deutsch. Soweit dem Kunden Übersetzungen dieses Vertrags, dieser AGB oder sonstiger Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt werden, dienen diese der Verständlichkeit. Bei Abweichungen zwischen einer Übersetzung und der deutschen Fassung ist die deutsche Fassung für die Auslegung maßgeblich. Zwingende gesetzliche Anforderungen an Sprache, Transparenz und Verbraucherschutz nach dem jeweils anwendbaren Recht bleiben unberührt.
(8) Abtretung (nur B2B): Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, darf er Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten oder übertragen, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche Vorschriften über die Abtretbarkeit von Geldforderungen sowie Fälle gesetzlicher Gesamtrechtsnachfolge bleiben unberührt.
